Dortmund – Der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierende Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland könnten viele Menschen in Deutschland ab Herbst frieren lassen. Um dies von vornherein zu vermeiden, wurden in jüngster Zeit verschiedene Maßnahmen gestartet – in Deutschland beispielsweise werden die Gasspeicher bis zum 1. Oktober zu 85 % und bis zum 1. November zu 95 % gefüllt sein. Darüber hinaus werden Energieeinsparpläne auf Bundes- und Landesebene verbessert. Pauschalaktion 2022Wie hoch ist die Höhe?300 EuroWer ist berechtigt?Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer, pauschalsteuerpflichtige MinistrantInnen, Gewerbetreibende und Selbstständige Wann erfolgt die Auszahlung?Voraussichtlich September 2022Wie erfolgt die Auszahlung? Für lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer automatisch mit der Lohnabrechnung. Selbständige profitieren von Steuerermäßigungen
Energiepauschale im September 2022: Beachten Sie den Hinweis auf dem Einzahlungsschein
Geplant sind unter anderem niedrigere Temperaturen in öffentlichen Gebäuden, reduzierte Straßenbeleuchtung und kühlere Wassertemperaturen in Schwimmbädern. Laut BW24-Berichten wurde vor einigen Wochen in Baden-Württemberg sogar über die komplette Schließung der Freizeit- und Hallenbäder nachgedacht. Doch für viele Verbraucher schießen die Preise vor allem für Erdgas in die Höhe – hier soll die Energiepauschale (EPP) Abhilfe schaffen. Die Energiepauschale von 300 Euro ist einmalig in Deutschland im September 2022 zu entrichten – alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die Einkünfte aus aktiver Beschäftigung haben, müssen in der Regel nicht erwerbstätig sein. Den Bruttobetrag von 300 Euro erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Lohn. Laut Berichten von CHIP 365 soll der Posten „Sonstige Einkünfte“ auf der September-Gehaltsabrechnung zu finden sein.
Keine 300-Euro-Energie-Flatrate im September: So sollen Arbeitnehmer reagieren
Sollte der Artikel im September nicht erscheinen, kann das mehrere Gründe haben. Ein Grund ist, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die September-Energiepreispauschale zu zahlen – auch spätere Zahlungen sind möglich (mehr Service-News auf RUHR24). Spätestens mit der Lohnsteuerbescheinigung sollte die EVP laut Bundesfinanzministerium auf dem Konto sein. Wenn Sie also bis Ende September keine Energiepauschale erhalten haben, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitgeber fragen. Übrigens kann auch ein klärendes Gespräch angebracht sein, wenn Sie als Minijobber arbeiten. Denn als Arbeitnehmer auf Basis von 450 Euro müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um Ihre erste Anstellung handelt, d.h. es muss sichergestellt sein, dass die Energieflatrate nicht mehr als einmal gezahlt wird. Der Arbeitgeber kann die 300 Euro erst nach schriftlicher Bestätigung des Minijobbers auszahlen. So wird die Energieflatrate besteuert Die Bruttoenergiezulage wird den Arbeitnehmern ausbezahlt und muss somit versteuert werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer lohn- und einkommensteuerpflichtig ist. Wer als Minijobber unter den Grundfreibetrag (10.347 Euro ab 2022) fällt, erhält die 300 Euro ohne Abzüge. Wer den Betrag im Jahr 2022 überschreitet, muss an die EVP Steuern zahlen – wie viel hängt von der jeweiligen Steuerklasse ab. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Netto-Energiepauschale Ihnen ausbezahlt wird, können Sie Online-Berechnungstools wie den Entlastungspauschalenrechner von steuerbot.com nutzen. Seien Sie jedoch gewarnt, einige der Online-Tools sind auf Singles mit einer Einkommenssteuerklasse 1 beschränkt. Jeder, der verheiratet ist oder in einer anderen Steuerklasse ist, sollte sich anmelden. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater helfen.
300€ Energiepauschale bei der Einkommensteuer beantragen: Wer ist betroffen?
Allerdings gibt es laut Berichten von CHIP 365 auch Fälle, in denen die Energie-Flatrate vom Arbeitgeber gar nicht gezahlt wird. Dies geschieht zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteueranmeldung abzugeben – etwa wenn der Arbeitnehmer als Freiberufler für das Unternehmen tätig ist. Darüber hinaus nennt das Bundesministerium der Finanzen zwei weitere Gründe, die eine Zahlung ausschließen:
Der Arbeitgeber verzichtet während der jährlichen Einschreibungszeit auf die Zahlung an den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist nur kurzzeitig beschäftigt oder arbeitet in der Land- und Forstwirtschaft.
Trifft einer der oben genannten Faktoren zu, muss der Arbeitnehmer selbst tätig werden, um die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten. In diesen Fällen kann die EVP für 2022 über die Einkommensteuer geltend gemacht werden. Im September 2022 kommt die Energiepauschale für Mitarbeiter – wer sie nicht auf der Rechnung hat, muss reagieren. © Photobooth/K.Schmitt/Imago Auch Minijobber haben die Möglichkeit, wenn sie ihrem Arbeitgeber ihre Erstbeschäftigung nicht schriftlich zugesagt haben. Und: Die Einkommensteuer für 2022 kann bereits ab Januar 2023 eingereicht werden.
Zusätzliche Entlastung neben einer Energiepauschale: Was zu beachten ist
Das heißt, nicht jeder Mitarbeiter bekommt im September automatisch seine Energiepauschale ausgezahlt. Zum einen, weil der Arbeitgeber ein Zeitfenster hat und zum anderen, weil manche Arbeitnehmer ihre EPP bei der Lohnsteuer geltend machen müssen, was frühestens 2023 möglich ist. Unabhängig von der Energieflatrate gibt es auf politischer Seite weitere Erleichterungen, die aber nicht jedem zustehen. Der Heizkostenzuschuss wird in Baden-Württemberg nur an Wohngeldberechtigte gezahlt. Im Gegensatz zum Energiepauschalenzuschuss richtet sich der Heizkostenzuschuss nach der Anzahl der Personen im Haushalt – beträgt aber mindestens 270 Euro. Wichtig zu wissen: Die Vergünstigungen werden nicht miteinander verrechnet, so dass dem Empfänger des Heizkostenzuschusses weiterhin der volle EPP zusteht.
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