Die Behörde erlaubt Weißschüsse gegen Wölfe
Der Jagdverband Niederösterreich unterstützt die sogenannte Wolfsverordnung und die entsprechenden Maßnahmen der Behörden. Maßnahmen bei Wolfsaktivität sind in Niederösterreich seit Ende 2018 in einer Verordnung zur Jagdgesetzgebung geregelt. Die Szenarien harmlosen, offensichtlichen, unerwünschten und problematischen Wolfsverhaltens sind im Anhang aufgeführt. pixabay/raincarnation40 Daher sind Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Nutztieren wie Schafen Abschreckung oder Schießen. Sie sollten auf den Ebenen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (Problemverhalten) verwendet werden. Die beiden unteren Ebenen dienen der Information und Überwachung der Öffentlichkeit.
Es tötet nur begrenzt
Laut Verordnung müssen Schießereien grundsätzlich behördlich angeordnet werden. Solche Drehgenehmigungen seien noch nicht erteilt worden, heißt es. Ein Beschluss der Landesbehörde Zwettl erlaubte kürzlich die Abschreckung mit Schusswaffen. Ursache war Medienberichten zufolge, dass sich ein Wolf auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig (Gebiet Zwettl) einem Berufsjäger auf 10 Meter näherte und sich aggressiv verhielt. Das Tier entkam erst, nachdem es am Boden erschossen worden war. mehr zum Thema
Wolf vermutet hinter zerrissenen Schafen
Die Entscheidung der Landesbehörde gilt zunächst bis Ende dieses Jahres für neun Jagdgebiete rund um den Truppenübungsplatz. Demnach dürfen Wölfe, die sich Menschen näher als 50 Meter nähern und kein Zögern zeigen würden, von Jägern mit Schreckenspistolen terrorisiert werden.
Betroffene Landwirte werden entschädigt
Der Staat betont, dass Landwirte, die von Tierverletzungen betroffen sind, so schnell wie möglich entschädigt werden sollten. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich steht Betroffenen beratend zur Seite. Sie plädieren für „praktische Lösungen, gerade beim Herdenschutz, die den Erhalt der Weiden garantieren“, sagt er. Allerdings sind nicht alle diesbezüglich diskutierten Maßnahmen für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll oder in der Praxis nicht umsetzbar. Als Beispiel wurde die Einzäunung einer Alm genannt, die „unrealistisch“ sei. „Es ist klar, dass ein konfliktfreies Zusammenleben von Nutztieren und Wölfen nicht möglich sein wird“, betont die Landwirtschaftskammer. mehr zum Thema
Wieder Schafe in einer langen Reihe gerissen
Derzeit haben Landwirte im Waldviertel nur einen Zaun als Herdenschutzmaßnahme. Erfahrungsgemäß garantiert dieses Medikament keinen „absoluten Schutz vor Wolfsangriffen“. Das Töten von Tieren ist – Stichwort Entschädigung – für Landwirte nicht nur eine finanzielle Frage: „Natürlich kümmert sich jeder Landwirt um das Wohl seiner Tiere“, so die Landwirtschaftskammer.