Das FBI durchsuchte das Haus von Donald Trump… Die Durchsuchung des Anwesens von Donald Trump (76) in Florida hat weltweit Schlagzeilen gemacht – jetzt enthüllt die teilweise Veröffentlichung eines Fahndungsdokuments neue Details zu den Vorwürfen gegen den ehemaligen US-Präsidenten. Das Justizministerium in Washington hat am Freitag auf Anordnung eines Richters das Dokument veröffentlicht, das die Durchsuchung der Privatresidenz Mar-a-Lago in Palm Beach genehmigt. Etwa die Hälfte der mehr als 30 Seiten wurde jedoch geschwärzt, um sensible Informationen zu schützen. Das Dokument gibt auch Aufschluss über den Anfangsverdacht des FBI gegen Trump. Demnach enthielten 14 der 15 Kisten mit Papieren, die der 76-Jährige Anfang dieses Jahres an das Nationalarchiv von Mar-a-Lago schickte, vertrauliche und manchmal streng geheime Dokumente. 184 Dokumente wurden eingestuft: 67 als „vertraulich“, 92 als „geheim“ und 25 als „streng geheim“. Bei einigen gab es handschriftliche Notizen – möglicherweise von Trump selbst. Das FBI behauptete, dass geheime Dokumente zusammen mit anderen Dokumenten gefunden wurden.
Es ist möglich, das Gesetz zu brechen
Die Ermittlungen ergaben, dass geheime Dokumente, die offenbar Informationen der Landesverteidigung enthielten, an einem nicht autorisierten Ort in Trumps Haus aufbewahrt wurden, hieß es. Das FBI argumentierte, es gebe Grund zu der Annahme, dass es andere geheime Dokumente gebe. “Es gibt auch Grund zu der Annahme, dass auf der Baustelle Beweise für eine Behinderung gefunden werden.” Ob damit Ermittlungen oder normale behördliche Aktenverfahren behindert wurden, war zunächst unklar. Ein Richter in Florida hatte die Teilveröffentlichung der Zeitung angeordnet – angesichts des großen öffentlichen Interesses. Mehrere Medien hatten die Offenlegung vor Gericht beantragt. Das FBI durchsuchte Mar-a-Lago am 8. August. Hintergrund ist der Umgang des Republikaners mit Dokumenten aus seiner Zeit als Präsident. Da Trump die Aufzeichnungen auf seinem Privatgrundstück aufbewahrte, hat er möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen. Dies wird nun untersucht. Die Suche hatte für Aufsehen gesorgt. Die Durchsuchung der Wohnung eines ehemaligen Präsidenten gilt als beispiellos in der US-Geschichte. Zudem heizt Trump seit Wochen Spekulationen an, er könnte schon bald eine Kandidatur für die nächste Präsidentschaftswahl im November 2024 ankündigen. Die Anfragen sind also politisch doppelt heikel.
Trump klagt
Der frühere Präsident kritisierte das Vorgehen der Behörden als politisch motiviert und verteidigte sich mit einer Klage. Und am Freitag drückte er seine Empörung aus und nannte die Aktion erneut eine „Hexenjagd“. Der Republikaner sieht die Ermittlungen als Versuch, ihn an einer erneuten Kandidatur zu hindern. Das könnte ihm helfen, seine Basis zu mobilisieren: Trump hat in der Vergangenheit versucht, die Rolle eines vermeintlichen Opfers, das vom „Establishment“ und der politischen Rivalität schikaniert wird, politisch auszuspielen. Gleichzeitig steht das Justizministerium in diesem beispiellosen Fall unter besonderer Beobachtung. Ihm wird vorgeworfen, hinter den Ermittlungen eine politische Agenda zu haben. So ungewöhnlich die Entwicklung ist, so ungewöhnlich ist auch die Veröffentlichung zentraler Verfahrensunterlagen – auch wenn wie jetzt große Teile geschwärzt wurden. Insbesondere die Begründung eines veröffentlichten Durchsuchungsbeschlusses ist in der Regel nichts, was während laufender Ermittlungen durchgesickert ist.
Die Agenten fanden, wonach sie suchten
Wegen des großen Drucks hatte Generalstaatsanwalt Merrick Garland (69) zuvor damit begonnen, den Durchsuchungsbefehl und Beweise für die beschlagnahmten Gegenstände freizugeben. Demnach wurden die Agenten bei Trump tatsächlich fündig: Sie beschlagnahmten unter anderem eine Reihe von „Top Secret/SCI“-Dokumenten, die streng geheim sind und nur bei speziellen Regierungsinstitutionen eingesehen werden können. Vier Dokumentensätze wurden als „streng geheim“, drei weitere als „geheim“ und die restlichen drei als „vertraulich“ eingestuft. Trump weist Vorwürfe zurück: Beschuldigte Dokumente wurden veröffentlicht und freigegeben. Aber es ist nicht so einfach. Amtierende Präsidenten haben weitreichende Befugnisse, Informationen freizugeben und zu deklassifizieren. Dafür gibt es jedoch einen formellen Prozess und manchmal sind weitere Genehmigungen erforderlich. Zudem kommt es nicht zwingend darauf an, ob die Unterlagen freigegeben wurden, da auch die unbefugte Aufbewahrung von Unterlagen der Landesverteidigung strafbar sein kann. Das wird auch in dem jetzt veröffentlichten Dokument deutlich – in einer Fußnote. (SDA)