In diesen Landkreisen und Gebieten werden schwere Gewitter und starke Regenfälle erwartet
Die Unwetterwarnung des DWD für Unwetter in Sachsen-Anhalt gilt aktuell ab Freitag, 26. August 2022, 11:33 Uhr. bis 13 Uhr
Region Mansfeld-Südharz Harzebene Harz und Oberharz Landkreis Wittenberg Grenzgebiet Altmarkkreis Salzwedel
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes werden in den vom Sturm betroffenen Gebieten Stürme der Stärke 2 von 4 erwartet.
Unwetter in Sachsen-Anhalt auch am Samstag
Schauer und Gewitter am Samstagabend entwickeln sich in einigen Gebieten zu Schauern und Gewittern. Bei Niederschlagsmengen zwischen 30 und 50 Litern pro Quadratmeter kann es je nach Gebiet zu Überschwemmungen kommen.
Unwetterwarnung für Sachsen-Anhalt: Eine genaue Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig
Der Deutsche Wetterdienst wies in der Nacht zum Donnerstag darauf hin, dass genaue Vorhersagen bisher schwierig seien. Stürme mit den gemeldeten Nebenwirkungen würden meist sehr lokal auftreten und meist nur wenige Stellen mit voller Intensität treffen. Genauere Angaben zu Ort, Ort und Zeit des Ereignisses konnten erst mit den behördlichen Verwarnungen gemacht werden. Der DWD rät, die weitere Wettervorhersage zu beobachten.
Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?
Der Deutsche Wetterdienst teilt Unwetterwarnungen in vier Stufen ein und verwendet dafür unterschiedliche Farben:
Stufe 1 – Offizielle Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber wetterbedingte Gefahren können auftreten. Stufe 2 – Amtliche Unwetterwarnung (Orange): Die zu erwartende Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Einzelne oder lokalisierte Schäden können auftreten. Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (rot): Die zu erwartende Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Umfangreiche Schäden können verursacht werden. Vermeiden Sie es, Zeit im Freien zu verbringen. Stufe 4 – Offizielle Unwetterwarnung (lila): Das erwartete Wettermuster ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen eintreten und große Schäden und Zerstörungen entstehen. Oft sind größere Flächen betroffen. Vermeiden Sie es, Zeit im Freien zu verbringen. Bereiten Sie sich auf Notfallmaßnahmen vor.
Unwetterwarnung: Wie verhalte ich mich richtig bei Unwettern?
Bei einer offiziellen Unwetterwarnung sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch genügend Zeit bleibt, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern und Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz getrennt oder mit Überspannungsschutz gesichert werden. Wenn Sie im Freien von einem Gewitter überrascht werden, sollten Sie in einem Gebäude Schutz suchen. Bei Gewitter sollten offene Flächen gemieden und ein ausreichender Abstand zu Hochspannungsleitungen eingehalten werden. Ein Auto kann auch Schutz vor Stürmen bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie kein blankes Metall.
Was tun nach dem Sturm: Wer zahlt für Sturmschäden an Haus und Auto?
Wenn der Sturm Ihr Haus oder Auto beschädigt hat, dokumentieren Sie den Schaden am besten mit einem Foto und melden Sie ihn – falls vorhanden – Ihrer Versicherung. Schäden am Haus werden in der Regel durch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Schäden am Auto durch Blitzschlag, Feuer, Hagel oder Überschwemmung sind in der Regel ein Fall der Vollkaskoversicherung.
Zumutbare Arbeitsunfähigkeit: Muss ich auch bei schlechtem Wetter zur Arbeit fahren?
Beschäftigte sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen – auch bei schlechtem Wetter. Darauf weist der Rechtsschutz des DGB hin. Da Arbeitnehmer das sogenannte Reiserisiko tragen, gelten Staus oder Zugverspätungen durch Unwetter nicht als Entschuldigung für Verspätungen zur Arbeit. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn offizielle Wettervorhersagen herausgegeben werden, beispielsweise von Meteorologen. Bei vorgewarnten Unwettern kann es zu sogenannter berechtigter Arbeitsunfähigkeit kommen. In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, haben aber keinen Anspruch auf Bezahlung, so der Experte für Geograf Matthias Habel vom RND. Außerdem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden, da sonst im schlimmsten Fall eine Abmahnung ausgesprochen werden kann.
Unwetterwarn-Apps für iOS und Android
Um frühzeitig vor einem nahenden Sturm gewarnt zu werden, ist es eine gute Idee, Smartphone-Warn-Apps zu verwenden. Warnungen erhalten Sie über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.