Gleichzeitig soll, so die Pläne, die Kalte Evolution abgeschafft werden. Die Grenzbeträge der Progressionsstufen (ohne die höchste Steuerstufe) und negative steuerpflichtige Umsatzbeträge erhöhen sich automatisch um zwei Drittel des Wertes der Vorjahresinflation. Das verbleibende Drittel der vom Staat durch die inflationsbedingte Einkommensteuer erzielten Mehreinnahmen soll jedoch vom Gesetzgeber kontrolliert verteilt werden. mehr zum Thema

Unterschiedliche Bewertung der Hilfe

Grundsätzlich werden die beiden Pakete überall gelobt. Im Gegensatz zu kurzfristigen Kapitalzahlungen zielen die derzeit evaluierten Pläne darauf ab, die Inflation langfristig und nachhaltig zu reduzieren. Gelegentlich flackert Kritik auf, weil die ÖVP-Grüne-Regierung mehr Rücksicht nehmen sollte. Außerdem ist es natürlich auch eine Frage des Budgets, das durch die Maßnahmen zusätzlich belastet wird.

Die Länder kritisieren den Mangel an Verhandlungen

Bei der Abschaffung des Kaltwalzens verweisen einige Bundesländer auf die daraus resultierenden Einnahmeausfälle. So heißt es etwa aus Bregenz, dass künftig Ausgleichszahlungen des Bundes notwendig sein werden. Kärnten, Wien und Salzburg argumentieren in eine ähnliche Richtung. Landesregierungen kritisieren, dass mit den an der Finanzgleichung beteiligten Kommunen „kein Gespräch“ stattgefunden habe. Gesetzlich vorgeschrieben sei dies durch das Finanzausgleichsgesetz, so der Städtebund, der das Vorhaben ablehnt. Die Bundesregierung müsse noch Verhandlungen mit den regionalen Behörden führen, “bevor sie finanzpolitische Maßnahmen anpackt”. Das ist nicht passiert. Ähnliche Aussagen machten die Länder zur geplanten Indexierung von Sozialleistungen. Diese würden auch zu Lasten der Bundesländer gehen. Aus Sicht des Landes Burgenland sind „Defizite in dieser Größenordnung aufgrund der derzeit sehr angespannten Haushaltslage nur schwer zu bewältigen“. Von den bisher veröffentlichten Landesmitteilungen haben nur Tirol und Niederösterreich überhaupt keine Einwände erhoben – und auch keine Angaben zu den Mindereinnahmen gemacht. Das Finanzministerium geht in seinen Zusatzbeilagen davon aus, dass die Einnahmen bis 2026 durch den Wegfall der Kaltentwicklung um 18 Milliarden Euro sinken werden. Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen wird in den nächsten vier Jahren weitere vier Milliarden Euro kosten. öffentliche Diskussion

Inflation: Wie kann man den Haushalten helfen?

Die Ökonomen Peter Brandner und Josef Baumgartner haben in einem kürzlich erschienenen Sonderartikel eigene Berechnungen zur Abschaffung der Kalten Evolution angestellt. Sie wiesen auf ein „fiskalisches Problem“ und „systematische Überkompensation“ hin. Das im Gesetzentwurf präferierte Modell („Tarif auf Rädern“) belastet den Haushalt mehr, als die kalte Entwicklung den Staat überhaupt kostet, so das Fazit der „Wiener Zeitung“ vor wenigen Tagen.

Unzureichende Erläuterungen für den Rechnungshof

Auch der Rechnungshof (RH) stellt fest, dass die Abschaffung der Kaltentwicklung nicht nur weniger Einnahmen bedeutet, sondern auch einen größeren Aufwand in der Haushaltsführung. Außerdem sind die Einnahmenrückstandsberechnungen des Finanzministeriums für RH nicht ganz nachvollziehbar.

Der WIFO-Chef für steigende Preise und Maßnahmen

WIFO-Chef Gabriel Felbermayr sprach mit ZIB2 über die Preiserhöhung in Österreich und mögliche Maßnahmen. Zudem fehlen Zahlen zu den anfallenden Kosten, beispielsweise für Personal oder IT. Die Anpassung kommt auch Männern mehr zugute als Frauen, sodass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu schließen, so die Prüfer des Rechnungshofs. Der Spitzenverband der Sozialversicherungsträger hielt sich kurz und wies darauf hin, dass die Erläuterungen den falschen Paragraphen enthielten (statt § 33 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 hätte § 33a Abs. 6 Z 3 EStG 1988 heißen müssen). Die IHK begrüßte die Aufhebung, weil sie „nachhaltige Entlastungen für die Steuerzahler“ hätte. Kritisiert wird allerdings, dass „viele andere Steuer(grenz)beträge nicht vom Inflationsausgleich erfasst werden“. In einem nächsten Schritt sollen diese aufgenommen werden. mehr zum Thema

Schulen beginnen dieses Jahr besonders teuer

Die Anpassung an die Inflation ist für viele zu spät

Die Wirtschaftskammer (WKO) reagierte unterschiedlich auf die Inanspruchnahme von Sozialleistungen. „So zielführend es auch erscheinen mag, es gibt keine Entlastung für die Unternehmen“, so die Lobbygruppe. Wir dürfen nicht vergessen, dass mit der CO2-Steuer ab dem 1. Oktober auf Unternehmen eine „neue Form der Belastung“ zukommen wird. Die WKO fordert, den Arbeitgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent zu senken. Der Rechnungshof weist hingegen darauf hin, dass die Kürzung der Arbeitgeberbeiträge zu Mindereinnahmen des FLAF führen würde. Die geplante Unterstützung ist zu begrüßen, jedoch besteht die Gefahr, dass Zahlungen und Zahlungen von FLAF weiter auseinanderklaffen. Die Prüfer wiesen erneut darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen nicht angemessen abgebildet wurden. Verbände von Kriegsopfern und Menschen mit Behinderungen begrüßten die Maßnahmen in Stellungnahmen. Gleichzeitig forderten sie, dass Arbeitslosengeld und Notstandsgeld an die Inflation angepasst werden. Vor allem Menschen mit Behinderungen sind überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen und durch steigende Inflation in ihrer Existenz bedroht. Aufgrund der Preisentwicklung ist es für eine Inanspruchnahme ab dem nächsten Jahr zu spät.

Arbeitslosengeld ist ausgeschlossen

Eine ähnliche Aussage machte der Damenring. Das Leben mit Kindern wird immer teurer, daher ist es notwendig, den Inflationsausgleich bis Herbst 2022 vorzuziehen. Der Frauenring bedauert zudem, dass viele armutspräventive Leistungen im aktuellen Gesetzesvorschlag nicht berücksichtigt wurden. „Gerade Frauen arbeiten aufgrund vieler Faktoren in Teilzeit und benötigen zum Beispiel ein Mindesteinkommen oder ergänzende Sozialhilfe, um halbwegs überleben zu können.“ mehr zum Thema

Katzian fordert weitere Erleichterungen

Zuletzt forderte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, weitere Entlastungen und lehnte Pauschalzahlungen ab. Der ÖGB begrüßte daher das Hilfspaket, kritisierte aber gleichzeitig, dass die automatische jährliche Inanspruchnahme bestimmter Leistungen nicht gewährleistet sei. Die Beamtengewerkschaft forderte unter anderem eine dauerhafte Erhöhung der Fahrgast- und Kilometerpauschale. Auch die Studierendenvertretung zeigte sich zufrieden mit der jährlichen Auslastung. Unverständlich ist aus ihrer Sicht, dass die Studienbeihilfe im Gegensatz zu allen anderen Maßnahmen erst zum 1. September 2023 an die Inflation angepasst wird. Auch die Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) bat um eine Bewertung ihrer Haltung. Steuererleichterungen, Sachleistungen oder gesetzliche Erstattungen sollten der Inflation angepasst werden. Aus Sicht der Anwälte gibt es keinen Grund, warum dies nicht geschehen sollte.