Die ersten Zahlungen sind bereits erfolgt ©APA / Canva
    Um die aktuelle Inflation auszugleichen, hat der Nationalrat ein Sommerentlastungspaket beschlossen.       

Hier finden Sie eine Übersicht über die ausgezahlten Leistungen und wann diese in Anspruch genommen werden können.

August

Familienbeihilfe erhöht

Für Familienbeihilfeempfänger gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. Dieses Geld wurde bereits im August ausgezahlt.

September

Familienbonus plus

Der Familienbonus steigt im September auf 2.000 Euro pro Kind (jährlich) bzw. 650 Euro für Kinder ab 18 Jahren (jährlich). Wurde der Bonus bereits unterjährig beim Arbeitgeber eingereicht, ist im Grunde nichts weiter zu tun. Wird der Familienbonus von der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers nicht berücksichtigt, muss er Anfang 2023 über die Veranlagung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden.

Lebenshaltungskostenausgleich von 300 Euro

Diese Sofortmaßnahme soll Personen zugute kommen, die Arbeitslosengeld, Ausgleichsgeld, Sozialhilfe, Weiterbildungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem Bezieher von Kranken- und Rehabilitationsgeld über einen längeren Zeitraum. Die Auszahlung soll automatisch im September mit der entsprechenden Leistung (zB AMS-Geld) erfolgen.

Geld, um die Schule zu beginnen

Neben der September-Familienbeihilfe wird für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren eine Schulanfangsbeihilfe in Höhe von 100 Euro gezahlt.

Klimabonus

Der Klimabonus steigt 2022 einheitlich auf 250 Euro pro Person. Kinder unter 18 Jahren im gleichen Haushalt bekommen die Hälfte. Der Klimabonus wird im September ausgezahlt. Bei fehlender Kontonummer werden Coupons versendet, die bei Partnerunternehmen eingelöst werden können.

Lebenshaltungskosten Bonus

Parallel zum Klimabonus gibt es einen Inflationsbonus von 250 Euro pro Person. Kinder unter 18 Jahren im gleichen Haushalt bekommen die Hälfte. Es wird im September ausgezahlt

Einmalzahlung an Rentner

Im September 2022 erhalten Rentner von ihrem Rentenversicherungsträger eine steuer- und steuerfreie Pauschalauszahlung von bis zu 500 Euro. Die genaue Höhe der Pauschale hängt von der Höhe der Rente ab. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr.

Januar 2023

Abschaffung der kalten Evolution

Kalte Entwicklung bedeutet eine Erhöhung der Steuerbelastung durch den jährlichen Teuerungsausgleich bei Löhnen und Renten. Bisher wurde die Steuerlast durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig wird der Steuersatz jährlich angepasst. Dazu werden Steuersätze und Abzüge um 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik. Diese Maßnahme bringt der Gruppe der Arbeitnehmer und Rentner rund 300 Millionen Euro pro Prozentpunkt Inflation. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnbuchhaltung oder die Lohnsteuer.

Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Sozialleistungen wie Familienleistungen, Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungsgeld, Bildung und Rehabilitation, Kranken- und Umschulungsgeld werden laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden immer noch nicht angepasst, was die AK kritisiert.

Senkung der Unfallversicherungsprämien

Die Unfallversicherungsabgabe wird ab 2023 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt.

Frühling 2023

Lebenshaltungskostenabsetzbetrag bis 500 Euro

Bestehende Freibeträge für Geringverdiener und Rentner werden für das Jahr 2022 einmalig auf bis zu 500 Euro (Teuerungsfreibetrag) erhöht. Der Teuerungsabsetzbetrag ist bei der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv anzuwenden. Rentner mit Anspruch auf Kapitalabfindung haben keinen Anspruch auf den TAB.

Eine Gehaltserhöhung für die Kinder

Der sogenannte Kinderfreibetrag, also der Steuerabzug für Eltern mit geringem Einkommen, steigt von 450 auf 550 Euro. Sie kann über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden.

Energiekostenausgleich

Um die erhöhten Energiekosten abzumildern, gibt es eine Energiekostenkompensation. Die Gutscheine für die Energiekostenkompensation in Höhe von 150 Euro wurden bereits verschickt. Der Betrag wird mit der nächsten Jahresrechnung des Stromanbieters beglichen.

Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg

In Vorarlberg hat die Landesregierung weitere Maßnahmen beschlossen:

Mehr Geld für Wohngeldempfänger Die Familienbeihilfe erhöht sich (bis maximal 600 Euro) Auch der Heizkostenzuschuss steigt (von 270 auf 330 Euro).

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