Solarstrom boomt. Das belegen auch die aktuellen Zahlen von Photovoltaic Austria, die für 2021 ein echtes Rekordjahr ausweisen: Stolze 540 Megawatt (MWp) PV-Leistung wurden zuletzt in der Spitze installiert – das entspricht einer Verdopplung des Zubaus gegenüber 2020. Insgesamt deckt mit der bisher installierten PV-Leistung fast 5 % des österreichischen Strombedarfs. Allerdings bringt der Solarboom in Zeiten steigender Energiepreise auch seltsame Blüten – aus steuerlicher Sicht. Wird Strom aus privaten Photovoltaikanlagen ins Netz eingespeist, unterliegen die Zahlungen des Netzbetreibers der Einkommensteuer, wenn die Einnahmen die Freigrenze von 730 € überschreiten. Und genau diese Grenze der Steuerpflicht wird immer häufiger überschritten, denn die Strompreise befinden sich auf Rekordniveau.

“Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit”

Eine Entwicklung, die in die falsche Richtung geht, denn erneuerbare Energien sollen gefördert werden. Nun wurde gegengesteuert und eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wodurch eine Steuerbegünstigung beschlossen wurde: Damit entfällt die Steuerpflicht für die Lieferung bis maximal 12.500 kWh Strom aus Photovoltaikanlagen. , sofern die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Wird eine Photovoltaikanlage von mehreren Personen gemeinsam betrieben, so hat jede Person separat Anspruch auf die Vergütung. „Diese Gesetzesänderung ist ein weiterer Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit“, sagt Johannes Weiß, Geschäftsführer des Fachverbandes Elektrotechnik bei der Wirtschaftskammer Steiermark.