Der Mord an Kasseler Regierungspräsident Lübcke wird vor Gericht nicht wiederholt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt und damit die lebenslange Haftstrafe für Stephan E.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Fall des ermordeten Kasseler Ministerpräsidenten Walter Lübcke nicht neu verhandelt wird. Damit bestätigten die Richter die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt gegen Main im Januar und damit wurde der Mordfall endgültig eingestellt.
Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem festgestellt, dass die Schuld so schwer sei, dass eine Bewährung nach 15 Jahren nahezu unmöglich sei.
Aus nächster Nähe geschossen
Lübcke wurde am Abend des 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet. Die Richter des Oberlandesgerichts fanden es erwiesen, dass Stephan E. Lübcke ihm aus nächster Nähe in den Kopf geschossen hatte. Hintergrund der Tat seien daher fremdenfeindliche und rechtsextreme Motive. Unter anderem lehnte Stephan E. Lübckes offene Asylpolitik ab.
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht wurde Marcus H. unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Das Oberste Bezirksgericht verurteilte ihn jedoch wegen eines Waffendelikts zu nur anderthalb Jahren Bewährungsstrafe. Dieser Vorschlag bleibt auch nach der BGH-Entscheidung rechtsverbindlich.
Frank Groom, SWR, zur Bestätigung von BGH-Entscheidungen
Tagesschau 12:00 Uhr, 25.8.2022
„Sichere Beweiswürdigung“ des Obersten Bezirksgerichts
Aufgabe des Bundesgerichtshofs war es, das Verfahren vor dem High Court auf mögliche Rechtsfehler zu überprüfen. Allerdings sprach Jürgen Schäfer, der Vorsitzende Richter des Dritten Strafsenats des BGH, von einer „befreiten Beweiswürdigung“ des OLG, sowohl in Bezug auf das Urteil für Stephan E. als auch für Markus H.
Schäfer wies darauf hin, dass im Berufungsverfahren nicht alles vollständig überprüft werde, sondern dass die Beweiswürdigung der Vorinstanz aufrechterhalten werden sollte, solange sie nicht widersprüchlich, unklar oder unvollständig sei. Hätten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt gesagt, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mitangeklagte Markus H. am Tatort war oder gar erschossen wurde, dann müsste der BGH das hinnehmen.
Insgesamt bemühte sich der Vorsitzende Richter aber um Verständnis für die Anliegen der Familie Lübcke. Verständlich, dass er mehr über den Tod Walter Lübckes wissen wollte. Aber die Beweise sind nicht besser. Es können keine Versäumnisse oder Zurückhaltung seitens des Obersten Bezirksgerichts festgestellt werden, um mehr zu erfahren.
Angehörige stellten das Urteil gegen Markus H
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts legten Lübckes Angehörige und die Bundesanwaltschaft Berufung gegen die Entscheidung des Richters ein. Hauptgrund war vor allem das Urteil für Markus H. Er spielte in dem Mordfall eine viel wichtigere Rolle, also der Grund, vor den BGH zu gehen. Aus Sicht der Überlebenden und der Bundesanwaltschaft hatte Markus H. mit Stephan E. das Schießen geübt und ihn schließlich zum Handeln ermutigt. Die Angehörigen sehen ihn sogar als direkten Komplizen.
Auch die Anwälte von Stephan E. hatten gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Berufung eingelegt. Sie wollten gegen die angeordnete Sicherungsverwahrung vorgehen. Az. 3 StR 359/21 Mit Informationen von Gigi Deppe, ARD-Rechtsabteilung
Tagesschau live: Bundesgerichtshof bestätigt Urteile im Mordfall Lübcke
25.08.2022 11:10 Uhr