Dass der Müll in Supermärkten richtig getrennt wird, ist eher die Ausnahme als die Regel.  Dies wird vom kommunalen Abfalldienst kritisiert.  Dadurch steigen die Gesamtkosten der Abfallentsorgung für alle.  In der Praxis gibt es jedoch keine Rechtsmittel gegen ihn.          
     25.08.2022 06.48       
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Die Beweisführung in einem solchen Verwaltungsstrafverfahren ist einfach zu komplex. Handelskonzerne machen sich das offenbar zunutze, auch wenn Spar behauptet, etwas dagegen unternehmen zu wollen. Zunächst einmal gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Mülltrennung. Bei Verstößen gegen die Trennungspflicht wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro verhängt. Eine lokale ORF-Inspektion einiger Supermarkttonnen hat jedoch gezeigt, dass die Mülltrennung in vielen Filialen alles andere als akkurat ist. Das kritisiert auch Walter Galehr vom Abfallwirtschaftsdienst der Stadt Salzburg.

„Total richtig, Verstöße daher schwer strafbar“

„Aus Analysen wissen wir, dass Lebensmittel, die noch essbar und originalverpackt sind, oft in den Resten des Mülls landen. Verstöße sind allerdings schwer strafrechtlich zu verfolgen – eigentlich handelt es sich um eine Art „totes Recht“, denn es muss nachgewiesen werden, wer es in den Restmüll geworfen hat. Aber es gibt immer Ausreden“, klagt Galehr. Andererseits verursacht diese unzureichende Mülltrennung höhere Kosten, kritisiert Galehr. „Gemischter Restmüll ist am teuersten zu entsorgen – die Stadt Salzburg muss dafür aufkommen und diese Kosten auf alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt verteilen.

Spar-Sprecher: „Wir arbeiten an dem Problem“

“Spar” sei sich der Problematik grundsätzlich bewusst, versichert Spar-Gruppensprecherin Nicole Berkmann. „Es gibt klare Leitlinien für die Märkte, wie damit umzugehen ist. Leider wird dies in der Hitze des Gefechts oft nicht allzu ernst genommen. Wir sind uns des Problems bewusst und arbeiten daran.” Allerdings passiert seit Jahren nichts, so der Abfalldienst.