Bundesrat vereitelt Pläne des Konkurrenten F-35 Der Bundesrat will den Gegnern des F-35 nicht entgegenkommen. Sie verhindert, dass über die Kampfjet-Initiative vor März abgestimmt wird. So wie der Plan der Initiatoren. Die Initiative gegen den Kampfjet F-35 ist entstanden. Doch der Plan der Initiatoren geht nicht auf. Über die Volksinitiative «Gegen die F-35 (Stopp F-35)» kann das Stimmvolk im März 2023 nicht abstimmen. Der Bundesrat wird die Botschaft für die Volksabstimmung bis zur Wintersession annehmen. Für eine Abstimmung vor Ablauf der Angebotsfrist reicht dies nicht aus. Erst vergangene Woche reichte ein Linksbündnis die Initiative beim Bundeskanzleramt ein. Diese verpflichtet die Bundesregierung, keine F-35-Kampfflugzeuge des Herstellers Lockheed Martin Corporation zu beziehen. Das Bundeskanzleramt teilte am Montag mit, dass die Volksinitiative offiziell umgesetzt sei. Dieser Vorgang dauert in der Regel mehrere Wochen. Der von den Initiatoren geforderten raschen Abstimmung wollte das Bundeskanzleramt aber offenbar nicht im Wege stehen.
Der Bundesrat will die Botschaft der Armee abwarten
Der Bundesrat hingegen lässt sich von den Initiatoren nicht unter Druck setzen. Das verbindliche Angebot des amerikanischen Herstellers Lockheed Martin gilt bis Ende März 2023. Damit die Initiative nicht obsolet wird, soll am 12. März 2023 eine Abstimmung stattfinden. Der Bundesrat kündigte an, dieses Ziel der Initiatoren zu erreichen nicht erreicht werden. «Die Botschaft des Bundesrats an das Parlament kann nicht vollständig bearbeitet werden, bevor das Parlament seine Beratungen über die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung des neuen Kampfflugzeugs im Rahmen der Heeresbotschaft 2022 abgeschlossen hat.» Der geforderte Zeitplan mit einer Abstimmung im März 2023 konnte auch mit einer Straffung der bundesverwaltungsgemeinsamen Prozesse nicht eingehalten werden. “Dies liegt daran, dass die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wird und es daher für Bundesrat und Parlament nicht möglich wäre, die Initiative ernst zu nehmen.”
„Das könnte weitreichende Folgen haben“
Aus staatspolitischen Gründen sei es nicht möglich, einen Präzedenzfall zu schaffen und in die Roadmap des Initiativkomitees einzutreten, so der Bundesrat weiter. Sonst würde sie dem unangemessenen Einsatz des Instruments der Volksinitiative als de facto Wirtschaftsreferendum Vorschub leisten. «Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die laufende und zukünftige Arbeit des Bundesrates und läuft den Interessen des Bundes zuwider, politisch und rechtlich korrekt zu handeln.» Die Initiatoren hingegen sehen kein Problem darin, dass ihr Anliegen schnell bearbeitet wird. Dies hänge ganz vom politischen Willen ab, hieß es im Vorfeld. (SDA/lha)